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Teilnahmebedingungen für alle Veranstaltungen der Springer-Rollerfreunde Die Fahrgemeinschaft “Springer-Rollerfreunde” ist keine juristische Person, sondern eine Gruppe von Einzelpersonen, die im gemeinschaftlichen Auftreten und Handeln keine juristische Verantwortung tragen. Zur Vermeidung juristischer Auseinandersetzungen bei jeglichen Veranstaltungen der Springer-Rollerfreunde und um für alle sichere, schöne und reibungslose Veranstaltungen zu gewährleisten, sind folgende Punkte von allen Teilnehmern im eigenen Interesse zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten: Die Fahrgemeinschaft “ Springer-Rollerfreunde” haftet nicht für Schäden an Personen und Fahrzeugen! Die Fahrgemeinschaft “ Springer-Rollerfreunde” übernimmt keine Haftung bei Diebstahl oder Sachbeschädigung! Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr! Jede/r Teilnehmer/in trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm/r verursachten und/oder angerichteten Schäden! Es gilt in jedem Fall die Straßenverkehrsordnung! Bei Teilnehmern und Gästen, die die Veranstaltung stören oder die gegen die Platzordnung verstoßen, behält sich der Veranstalter vor, Platzverweise zu erteilen. Die An- und Abreise allerTeilnehmer erfolgt auf eigenes Risiko! Bei geführten Ausfahrten fahren alle Teilnehmer auf eigenes Risiko, auch wenn sie dem Tourenführer folgen! Die Organisatoren/Tourenführer sind von jeglicher Haftung gegenüber Dritten befreit! Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass sein Name in einer Teilnehmerliste veröffentlicht wird. Der Teilnehmer ist außerdem damit einverstanden, dass er und sein Fahrzeug auf Fotos abgelichtet werden kann und diese dann im Internet und in der Presse veröffentlicht werden können. Eine eventuell erhobene Teilnahmegebühr wird bei Absage des Teilnehmers nicht erstattet! Der Veranstalter behält sich vor, Programmänderungen vorzunehmen. Der Veranstalter behält sich außerdem vor, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen, wenn außerordentliche Gründe außerhalb seiner Einflussnahme dies notwendig machen. Schadensersatzansprüche sind in solchen Fällen ausgeschlossen!
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